Mediationsausbildung

    Mediationsausbildung in Österreich: Voraussetzungen, Ablauf und was sie im Job verändert.

    Mag. Paul H. Schindler24. Juni 2025 · 10 min

    Die Ausbildung zur eingetragenen Mediatorin ist gesetzlich geregelt und dauert länger, als die meisten erwarten. Wofür sich der Weg lohnt, was er verlangt und warum viele Teilnehmende die größte Veränderung nicht im Verfahren erleben, sondern im eigenen Führungsalltag.

    Die Frage kommt meist am Ende eines Trainings, oft in der Pause: Wäre eine Mediationsausbildung für mich sinnvoll? Dahinter steht selten der Wunsch, künftig als Mediatorin oder Mediator zu arbeiten. Dahinter steht die Beobachtung, dass die eigene Rolle immer öfter Klärungsarbeit verlangt, für die niemand ausgebildet wurde.

    Genau dort liegt der eigentliche Nutzen dieser Ausbildung, und deshalb lohnt sich ein nüchterner Blick darauf, was sie verlangt.

    Wer in Österreich eingetragene Mediatorin oder eingetragener Mediator werden will, muss vier Dinge mitbringen: ein Mindestalter von 28 Jahren, eine anerkannte Ausbildung, Vertrauenswürdigkeit und eine aufrechte Haftpflichtversicherung. Der Titel ist gesetzlich geschützt, die Ausbildung dauert deutlich länger als ein Wochenendseminar, und ihr eigentlicher Ertrag zeigt sich oft nicht im Mediationsverfahren, sondern im eigenen Führungsalltag.

    Was gesetzlich geregelt ist

    Österreich hat mit dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz eine europaweit eher strenge Regelung. Die Bezeichnung eingetragene Mediatorin oder eingetragener Mediator ist geschützt und an eine Eintragung in die Liste beim Justizministerium gebunden.

    Vorausgesetzt werden unter anderem ein Mindestalter von 28 Jahren, eine fachliche Eignung samt entsprechender Ausbildung, Vertrauenswürdigkeit und eine aufrechte Haftpflichtversicherung, deren Mindestversicherungssumme das Gesetz mit 400.000 Euro je Versicherungsfall festlegt. Der Ausbildungsumfang ist in einen theoretischen und einen anwendungsorientierten Praxisteil gegliedert; die Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung sieht für die reguläre Vollausbildung 365 Ausbildungseinheiten vor, wobei einschlägige Vorbildung etwa aus juristischen oder psychosozialen Grundberufen angerechnet wird und den Umfang spürbar reduziert.

    Der Weg im Überblick

    Am Anfang steht die Grundlagenarbeit: Verfahren, Rollenverständnis, Kommunikation und Recht. Danach folgt der Teil, der die meisten überrascht, nämlich die Praxis mit Übungsfällen, Supervision und begleiteter Reflexion. Dort zeigt sich, wie schwer Allparteilichkeit tatsächlich ist.

    Am Ende stehen Abschluss und, wer das möchte, der Antrag auf Eintragung in die vom Justizministerium geführte Liste. Diese Eintragung gilt zunächst für höchstens fünf Jahre und kann danach jeweils um zehn Jahre verlängert werden, sofern die gesetzliche Fortbildungspflicht von mindestens fünfzig Stunden in fünf Jahren erfüllt ist. Zwischen erstem Modul und Eintragung liegen realistisch ein bis zwei Jahre, abhängig von Vorbildung und Tempo.

    Infografik: Der Weg zur eingetragenen Mediatorin in Österreich mit Zugang, Umfang, Praxis und Eintragung.

    Für wen sich der Weg lohnt

    Erstens für Menschen in Führungsrollen, die regelmäßig zwischen Bereichen vermitteln müssen und merken, dass Hausverstand irgendwann nicht mehr reicht.

    Zweitens für Personen aus Personalentwicklung, Betriebsrat, Recht oder Beratung, für die Klärungsarbeit ohnehin zum Alltag gehört.

    Drittens für alle, die tatsächlich als Mediatorin oder Mediator arbeiten wollen. Für diese Gruppe ist die Eintragung relevant, für die beiden anderen ist sie eine Option und kein Muss.

    Was sich im Alltag verändert

    Die häufigste Rückmeldung nach etwa der Hälfte der Ausbildung lautet, dass die eigenen Teammeetings anders laufen. Nicht weil neue Werkzeuge eingesetzt werden, sondern weil sich die Aufmerksamkeit verschiebt: weg von der Frage, wer recht hat, hin zu der Frage, worum es eigentlich geht.

    Die zweithäufigste Rückmeldung ist unangenehmer. Viele merken, wie oft sie bisher Lösungen vorgeschlagen haben, bevor das Problem überhaupt ausgesprochen war. Diese Erkenntnis kostet etwas, und sie verändert mehr als jedes Modul.

    Weiterlesen: Mediation als Führungsaufgabe

    Woran du einen guten Lehrgang erkennst

    Achte auf den Praxisanteil und darauf, wer die Supervision macht. Ein Lehrgang, in dem du deine ersten schwierigen Sitzungen begleitet reflektierst, ist mehr wert als einer mit umfangreicherem Skriptum.

    Achte außerdem auf die Gruppe. Gemischte Gruppen aus Wirtschaft, Recht und sozialen Berufen erzeugen genau die Reibung, an der man in diesem Handwerk wächst. Und frage nach, was nach dem Abschluss passiert, denn ohne weitere Fälle verliert sich das Gelernte schnell.

    Zur Mediationsausbildung

    Quellen

    1. 1Republik Österreich, "Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG)", BGBl. I Nr. 29/2003
    2. 2Republik Österreich, "Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (ZivMediat-AV)", BGBl. II Nr. 47/2004
    3. 3Bundesministerium für Justiz, "Liste der eingetragenen Mediatorinnen und Mediatoren"
    4. 4JustizOnline, "Die Liste der Mediatoren und Mediatorinnen" (Detailinformationen)

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